Vorsicht Falle: Wie erkenne ich eine Internet-Abofalle?

Eine Masche dreister Betrüger im Internet sind Abofallen. Dabei bieten Sie unterschiedlichste Produkte, zum Beispiel Potenzmittel, Diätpillen, Kosmetika, Filme oder Spiele für das Tablet oder Mobiltelefone an.

Im Großteil der Fälle wird der Verbraucher damit angelockt, dass ein kostenloses Probe-Abo oder ein kostenloses bzw. einmalig kostenpflichtiges Probepaket bestellt werden kann.

In Wahrheit wird bei der Registrierung dann allerdings ein teures Abo abgeschlossen.

Abofallen auf unseriösen Streaming-Plattformen

Auf unseriösen Streaming-Plattformen erhält man nach der Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer oftmals eine Fehlermeldung.

Der Zugriff auf die versprochenen Serien und Filme erfolgt nicht. Die Nutzer halten die kostenlose Registrierung für gescheitert.

Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie ein Abo abgeschlossen haben oder erinnern sich nicht mehr an eine Anmeldung in einem Portal.

Nach einigen Tagen flattert den Verbrauchern dann allerdings eine aggressiv formulierte Zahlungsaufforderung ins Haus.

Eine angeblich einmalige Bestellung bestimmter Produkte wird dann plötzlich zu einer immer wiederkehrenden Lieferung, die von hohen Rechnungen begleitet wird.

Auch eindeutige Vorgaben, wie z.B. die Button-Lösung, haben daran bisher nichts geändert.

    Folgende Punkte helfen, eine Abofalle zu erkennen

    • Ist die Webseite seriös? Hinweise auf betrügerische Webseiten sind z. B. ein unvollständiges Impressum, fehlende Kontaktmöglichkeiten, Rechtschreib- und Grammatikfehler.
    • Wird man aufgefordert, Namen, Adresse oder gar Bankverbindung anzugeben, ist Skepsis angebracht! Ein Anbieter benötigt für Newsletter oder Ähnliches keine Adressdaten.
    • Die Internetseite sowie die Vertragsbedingungen sollte man genau prüfen. Erfahrungsberichte anderer Verbraucher im Internet helfen dabei.
    • Wird die Button-Lösung eingehalten? Nach dieser muss ein Anbieter kurz vor Abschluss des Bestellvorgangs auf die Zahlungspflicht hinweisen. Fehlt es an einem korrekt beschrifteten Button, kommt kein Vertrag zustande!
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters sollten genau durchgelesen werden. Sobald dort etwas zu Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen steht, deutet das auf eine vertragliche Bindung hin, mit der dann auch Kosten verbunden sein könnten. Unseriöse Anbieter verstecken wichtige Informationen, sodass diese nur schwer auffindbar sind.
    • Screenshots von der Anmeldeseite beweisen, dass ein Kostenhinweis bei der Anmeldung nicht vorhanden war. Denn es ist eine typische Masche unseriöser Anbieter, ihre Internetseiten im Nachhinein zu ändern und einen Kostenhinweis einzufügen.

    Was tun, wenn man als Verbraucher in einer Abofalle gelandet ist?

    Ist ein Verbraucher in eine Abofalle geraten, so erhält er nach einiger Zeit eine Zahlungsaufforderung des Anbieters oder die Mahnung eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes.

    Dann gilt zunächst: Ruhe bewahren!

    • Man sollte prüfen, ob die Forderung tatsächlich besteht. Der Anbieter hat nur einen Anspruch auf das Geld, wenn das vertraglich zwischen ihm und dem Verbraucher vereinbart worden ist. Wenn beispielsweise die Button-Lösung auf der Webseite nicht eingehalten wurde, besteht auch keine Forderung gegenüber dem Verbraucher. Wenn kein wirksamer Vertragsschluss vorliegt, muss der Verbraucher auch nicht zahlen!
    • Verbraucher sollten dann per Brief den Abschluss eines wirksamen Vertrages bestreiten, da die Button-Lösung nicht eingehalten wurde. Daneben sollte man die Anfechtung, den Widerruf und ggf. die Kündigung erklären. Der Anbieter muss den Vertragsschluss beweisen! Alle wichtigen Briefe sollten per Einschreiben mit Rückschein geschickt und eine Kopie der Schreiben aufgehoben werden.
    • Oft beauftragen unseriöse Anbieter Rechtsanwälte oder Inkassobüros mit der Geltendmachung angeblich bestehender Forderungen. Auch hier gilt: Ruhe bewahren, nicht einschüchtern lassen und nicht überstürzt zahlen! Viele Inkassounternehmen und Anwälte setzen auf Zermürbungstaktik, indem sie den Verbrauchern immer weitere Schreiben zusenden. Wenn tatsächlich keine Forderung gegen Sie besteht, muss auf weitere Mahnungen oder Drohbriefe von Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen nicht mehr reagiert werden. Der Anwalt und das Inkassobüro sind verpflichtet darzulegen, wieso sie etwas vom Verbraucher verlangen.
    • Inkassounternehmen können kein Konto pfänden und keinen Gerichtsvollzieher beauftragen. Sie sind nur berechtigt, Forderungen geltend zu machen. Für Pfändungen oder zur Beauftragung eines Gerichtsvollziehers ist immer ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Dies setzt voraus, dass das Unternehmen sich bei der zuständigen Stelle hat registrieren lassen und auch sachlich im Recht ist.
    • Auch ein Schufa-Eintrag muss nicht beunruhigen. Nur unbestrittene Forderungen dürfen dort eingetragen werden. Zahlungsversäumnisse melden ausschließlich Vertragspartner der Schufa, was Abzock-Firmen nicht sind.
    • Auch wenn kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde: Bei Erhalt eines Mahnbescheides muss reagiert werden! Wird ein Mahnbescheid zugestellt, muss innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden.
    • Die Forderung muss als unberechtigt zurückgewiesen werden. Ansonsten kann nach weiteren Schritten relativ unproblematisch gegen den Verbraucher vollstreckt werden, auch wenn das nicht der tatsächlichen Rechtslage entspricht. Erfahren Sie mehr über das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren.

    Gut zu wissen: Allgemeines zu Online-Abos

    Wer im Internet surft, kommt an Angeboten für Online-Abonnements nicht vorbei: Online-Partnervermittlungen, Streaming-Dienste, Spiele für Handy oder Tablet, die Angebote sind vielfältig.

    Für Verbraucher ist daher wichtig zu wissen, wann ein Abo abgeschlossen wird und ob man dafür bezahlen muss.

    Abschluss eines kostenpflichtigen Abos: Worauf muss ich achten?

    Handelt es sich um ein kostenpflichtiges Abo, ist der Verbraucher direkt darauf hinzuweisen.

    Der Bestell-Button muss eindeutig beschriftet sein, z. B. mit

    • „Kostenpflichtig bestellen“,
    • „Jetzt Kaufen“.

    Was gilt bei kostenlosen Probeabos & Co.?

    Soziale Netzwerke oder Online-Partnerbörsen bieten oft kostenlose Probe-Abos an, um Kunden zu werben.

    Auch unseriöse Streaming-Plattformen versuchen Kunden mit einem fünftägigen kostenlosen Probe-Abo zur Registrierung zu bewegen.

    Haken dabei ist, dass diese angeblich kostenlosen Angebote zeitlich befristet sind. Kündigt man Sie nicht rechtzeitig, werden sie nach Ablauf der Testphase oft zu einem kostenpflichtigen Abo mit einer Laufzeit von einem Jahr oder länger.

    Allerdings gilt auch bei kostenlosen Probe-Abos die Button-Lösung, wenn Sie sich danach in ein kostenpflichtiges Abo umwandeln.

    Der Button muss also auch hier einen eindeutigen Hinweis auf die folgenden Kosten enthalten.

    Tipp:

    • Vor der Bestellung sollten sich Verbraucher die Bedingungen gut durchlesen.
    • Verbraucher sollten sich die Kündigungsbedingungen anschauen und Kündigungsfristen beachten!

    Vorsicht bei In-App-Käufen

    Vorsichtig sollte man bei sogenannten "In-App-Käufen" sein.

    Auch hinter diesen Angeboten in Apps oder sogar hinter Werbeeinblendungen können sich Abonnements verbergen.

    Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter der Rubrik: Kostenfalle In-App-Käufe.

    Abo-Preise müssen transparent sein

    Anbieter von Abonnements sind verpflichtet, den Gesamtpreis des Abos anzugeben. Viele werben mit einem Preis pro Monat.

    Das soll dem Kunden den Preisvergleich leichter machen, wenn Abonnements mit verschiedenen Laufzeiten angeboten werden.

    Die Angabe eines Monatspreises bedeutet aber nicht, dass der Preis in monatlichen Raten von Ihrem Konto abgebucht wird.

    In der Regel wird der Gesamtpreis sofort nach der Anmeldung abgebucht.

    Achtung

    Manche unseriösen Anbieter geben den Preis pro Monat an und erwecken den Eindruck, dass es sich um den Gesamtpreis handelt.

    Prüfen Sie also genau, auf welchen Zeitraum sich der Gesamtpreis bezieht.

    Wie kann man ein Online-Abo widerrufen?

    Um ein Abo zu beenden, gibt es mehrere Möglichkeiten: den Widerruf und die Kündigung.

    Wenn Sie bereits kurz nach Abschluss des Abos wissen, dass Sie dieses nicht weiter fortführen möchten, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Registrierung widerrufen.

    Die Frist beginnt in der Regel mit der Anmeldung.

    Allerdings kann das Widerrufsrecht schon vor Ablauf der Widerrufsfrist erlöschen, wenn der Anbieter seine Dienstleistung vollständig erbracht und der Kunde sein Einverständnis erklärt hat, dass das Widerrufsrecht in diesem Fall erlöschen soll.

    Damit ein Vertrag wirksam widerrufen wird, muss der Widerruf dem Anbieter gegenüber erklärt werden.

    Das sollten Sie am besten schriftlich oder per E-Mail tun. Es ist sinnvoll eine Lesebestätigung anzufordern und den Vertrag und den Brief oder die E-Mail aufzuheben.

    Im Zweifel müssen Sie nämlich beweisen können, dass Sie den Vertrag widerrufen haben.

    Das Abonnement kündigen

    Die Kündigungsfrist darf nach deutschem Recht maximal drei Monate betragen und muss in den AGB des Anbieters aufgeführt sein.

    Das Abo sollte schriftlich gekündigt werden. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie per Post oder Fax kündigen.

    Sofern in den AGB nicht ausdrücklich der Postweg festgelegt ist, genügt auch eine E-Mail.  

    Mit der Kündigung sollten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Anbieter anfordern.

    Achtung: Automatische Vertragsverlängerungen

    Abos verlängern sich häufig automatisch nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit oder nach Ablauf einer Testphase.

    Verträge müssen daher rechtzeitig gekündigt werden!

    Verlängerungsklauseln sind wirksam, wenn die neue Vertragslaufzeit ein Jahr nicht übersteigt.

    Es ist daher möglich, dass sich ein einmonatiges Abo nach Ablauf der Vertragslaufzeit in ein einjähriges Abo umwandelt.

    Bevor ein Abo abgeschlossen wird, sollten Sie sich die AGB des Anbieters durchlesen. Beachten Sie unbedingt die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.

    Einer automatischen Vertragsverlängerung können Sie nicht widersprechen, sofern diese in den AGB des Anbieters vereinbart ist.

    Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Neuverträgen.

    In den meisten Fällen müssen Sie bestätigen, dass Sie die AGB gelesen haben. Im Anschluss können Sie sich daher nicht mehr darauf berufen, die AGB nicht gelesen zu haben.

    Nach Abschluss des Abos muss der Anbieter eine Bestätigung schicken. Dies erfolgt meist per E-Mail.

    Heben Sie die Bestätigung gut auf. Diese dient als Beweis für den Vertragsschluss.

    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten ebenfalls gut aufbewahrt werden, da dort wichtige Vertragsinformationen, wie z. B. Kündigungsfristen, zu finden sind.