Die außergerichtliche Streitbeilegung: So können Sie Ihre Rechte durchsetzen

Kommt es zu Problemen bei einer Online-Bestellung, scheuen Verbraucher bei kleinen Streitwerten häufig den Gang vor Gericht.

Wir zeigen Ihnen, welche Alternativen es noch gibt und erklären, wie Schlichtung funktioniert und was die Vorteile sind.

    Europäische Verbraucherzentren: Kostenlose Hilfe bei grenzüberschreitenden Problemen mit einem Unternehmen aus dem EU-Ausland

    Als Verbraucher können Sie bei grenzüberschreitenden Streitfällen mit Unternehmern aus einem anderen EU-Mitgliedstaat die Hilfe des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (European Consumer Centres Network, kurz: ECC-Net) in Anspruch nehmen.

    Entweder wird Ihr Fall über das ECC-Net an einen geeigneten Schlichter im Ausland weitergeleitet oder aber die Mitarbeiter der ECC-Net nehmen direkt Kontakt mit dem Unternehmer auf, um den Streit außergerichtlich beizulegen.

    Darüber hinaus bietet das Netzwerk, das in allen EU-Mitgliedstaaten und in Norwegen, Island und dem Vereinigten Königreich vertreten ist, zahlreiche Informationen zu grenzüberschreitenden Aspekten und berät hierzu.

    Für in Deutschland wohnhafte Verbraucher ist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland direkter Ansprechpartner.

    Die Schlichtung

    Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, dennoch zu Ihrem Recht zu gelangen.

    Wenn Sie unsicher sind, welches der für sie am besten geeignete Weg ist, fragen Sie uns oder die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes um Rat.

    Selbstverständlich können Sie Ihre Ansprüche zum einen immer gerichtlich verfolgen.

    Sei es über einen klassischen Prozess oder, wenn es um eine reine Geldforderung geht, in Form eines Mahnverfahrens in Deutschland und eines auf europäischer Ebene zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfes.

    Es besteht aber oft auch die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, um auf diesem Weg den Streit gütlich und mit geringen oder aber ganz ohne Kosten beizulegen.

    Achtung

    Gerade bei kleinen Streitwerten scheuen Verbraucher und Unternehmen den Gang vor Gericht.

    In diesen Fällen kann ein Schlichtungsverfahren sehr hilfreich sein: Es ist schnell und in der Regel kostenlos.

    SOLVIT: Hilfe bei Binnenmarktverletzungen durch Behörden

    Wenn Sie als EU-Bürger/-in oder als Unternehmen in einem anderen Land mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert werden, weil sich eine Behörde nicht an EU-Recht hält, dann kann SOLVIT Ihnen helfen.

    SOLVIT ist ein kostenloser Dienst der nationalen Behörden in allen EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

    SOLVIT versucht, Ihr Problem innerhalb von 10 Wochen zu lösen, gerechnet ab dem Tag, an dem die SOLVIT-Stelle in dem Land, in dem Ihr Problem entstanden ist, Ihren Fall angenommen hat.

    Die Bearbeitung Ihres Falls durch SOLVIT entbindet Sie jedoch nicht von etwaigen formalen oder administrativen Fristen nach nationaler Gesetzgebung.

    SOLVIT weist die zuständigen Behörden auf Ihre Rechte in der EU hin und sucht mit Ihnen gemeinsam nach einer Lösung für Ihr Problem.

     

    In welchen Fällen kann SOLVIT helfen?

    SOLVIT kann helfen, wenn:

    • Ihre Rechte als EU-Bürger/-in oder Unternehmen von Behörden in einem anderen EU-Land verletzt werden und
    • Sie den Fall noch nicht vor Gericht gebracht haben.
    • Wenn Sie bisher nur eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht haben, spricht nichts gegen ein Tätigwerden von SOLVIT.

     

    In welchen Fällen kann SOLVIT nicht helfen?

    SOLVIT kann nicht helfen, wenn:

    • Ihr Unternehmen Probleme mit einem anderen Unternehmen hat,
    • Sie ein Problem mit Ihren Rechten als Verbraucher haben,
    • Sie Schadensersatz einfordern möchten oder
    • Sie Ihren Fall vor Gericht bringen.

     

    Beispiele für Fälle, in denen SOLVIT helfen kann:

    • Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen,
    • Visa und Aufenthaltsrechte,
    • Handel und Dienstleistungen (Unternehmen),
    • Fahrzeuge und Führerscheine,
    • Familienleistungen,
    • Renten,
    • Arbeit im Ausland,
    • Leistungen bei Arbeitslosigkeit,
    • Krankenversicherung,
    • Zugang zu Bildung,
    • grenzüberschreitender Kapitalverkehr und grenzüberschreitende Zahlungen,
    • Mehrwertsteuererstattung.

     

    Beispiele für Fälle, in denen SOLVIT nicht helfen kann:

    • wenn Ihr Unternehmen Probleme mit einem anderen Unternehmen hat,
    • bei Verbraucherproblemen,
    • bei Schadensersatzklagen,
    • bei Gerichtsverfahren (SOLVIT ist ein informeller Dienst und kann als solcher nicht ergänzend zu formalen oder rechtlichen Verfahren in Anspruch genommen werden).